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   BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60   

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https://dejure.org/1961,49
BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60 (https://dejure.org/1961,49)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1961 - III B 43.60 (https://dejure.org/1961,49)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1961 - III B 43.60 (https://dejure.org/1961,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines Vertreibungsschadens an dem Betriebsvermögen eines Tabakwarengeschäfts - Zigarettenautomaten als außergewöhnliche Teile des Anlagevermögens - Einordnung des Betriebsmerkmals "Umlaufvermögen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1229
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60
    Sonach kann es zu einer Zulassung der Revision nicht kommen, weil sich erst nach einer Zurückverweisung, für die keine Veranlassung besteht, ergeben würde, ob ein Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen zur Sechsten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes vorliegt (vgl. für den ähnlichen Fall der Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den Beschluß des VIII. Senats vom 22. Januar 1960 - BVerwG VIII B 37.59 - [DVBl. 1960 S. 250]).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Denn die Revision kann wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache nur zugelassen werden, wenn sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar, nicht erst aufgrund von weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache beantwortet (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 120 und vom 19. Februar 2014 - 4 B 40.13 - BayVBl. 2014, 477 Rn. 9).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass sich eine rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftige Frage nicht schon daraus ergibt, dass sich das mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtene Urteil möglicherweise auf Grund einer nach Erlass des angefochtenen Urteils in Kraft getretenen Gesetzesänderung als fehlerhaft erweist (vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Oktober 1968 - BVerwG 3 B 73.68 - BVerwGE 30, 266 und vom 23. April 1969 - BVerwG 3 B 84.68 - ZLA 1969, 198 ; vgl. auch Beschluss vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 120 = NJW 1961, 1229).
  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

    Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist die Revision nur zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar, nicht erst auf Grund von weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache beantwortet (stRspr, Beschluss vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 120 S. 151).
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